Zusatzkonto


Mit dem Zusatzkonto haben versicherte Personen die Möglichkeit, die Kürzung der Altersrente oder die fehlende AHV-Rente bei einer vorzeitigen Pensionierung vorzufinanzieren.

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Zusatzkontos:
Das Kapital wird entweder durch regelmässige monatliche Beiträge (Lohnabzüge) oder durch direkt an die MPK zu leistende Einmalzahlungen geäufnet.

Maximal mögliches Sparziel:
Bei einem Verzicht auf die vorzeitige Pensionierung darf das reglementarische Leistungsziel per Alter 63 um höchstens 5 % überschritten werden.

Die geleisteten Beiträge auf das Zusatzkonto sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Weitere wichtige Hinweise können dem  Merkblatt zum Zusatzkonto entnommen werden.

26.09.2008