Zusatzkonto
Mit dem Zusatzkonto haben versicherte Personen die Möglichkeit, die Kürzung der Altersrente oder die fehlende AHV-Rente bei einer vorzeitigen Pensionierung vorzufinanzieren.
Voraussetzungen für die Eröffnung eines Zusatzkontos:
- versichert in der Vollversicherung der MPK
- per Rücktrittsalter 63 mindestens 38 Versicherungsjahre
- sämtliche Austrittsleistungen aus früheren Vorsorgeeinrichtungen eingebracht
- kein Antrag auf Invaliden-Leistungen hängig
Maximal mögliches Sparziel:
Bei einem Verzicht auf die vorzeitige Pensionierung darf das reglementarische Leistungsziel per Alter 63 um höchstens 5 % überschritten werden.
Weitere wichtige Hinweise können dem
Merkblatt zum Zusatzkonto entnommen werden.
| 26.09.2008 |

