Wissenswertes zum Einkauf
Die Leistungen der Migros-Pensionskasse sollen im Modellfall 74% des versicherten Lohnes abdecken. Das ist jedoch nur möglich, wenn keine Vorsorgelücke besteht, das heisst, wenn 38 Versicherungsjahre erreicht werden.
Besteht eine Vorsorgelücke, kann sie durch einen freiwilligen Einkauf in die Migros-Pensionskasse, also durch zusätzliche Einzahlungen, ganz oder teilweise geschlossen werden.
Vorteile für die versicherte Person:
- Erhöhung der Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen sowie der Austrittsleistung
- Absetzung des Einkaufs vom steuerbaren Einkommen.
Einschränkungen:
- um eine Einkaufsmöglichkeit wahrnehmen zu können, müssen zuerst sämtliche Freizügigkeitsleistungen eingebracht und sämtliche Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung zurückbezahlt sein
- wurden Einkäufe getätigt, so dürfen dann die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden.
Ist der Entschluss zum Einkauf gefasst, kann die Bezahlung sofort (in einem Betrag) oder durch regelmässige monatliche bzw. vierteljährliche Teilzahlungen erfolgen.
Ein Einkauf ist möglich:
- innert sechs Monaten nach Eintritt in die MPK
- jeweils per 1. September jeden Jahres
- innert sechs Monaten nach Auszahlung im Zusammenhang mit Scheidung
Weitere wichtige Hinweise können unserem
Merkblatt zum Einkauf entnommen werden.| 21.04.2010 |

